In der wissenschaftlichen Analyse der Reform wohlfahrtsstaatlicher Regime gelten Gesundheitssysteme als besonders reformresistent und als in ihrem Entwicklungsprozess stark pfadabhängig. Gleichzeitig unterliegen die Gesundheitssysteme aller westlichen Industrienationen jedoch aufgrund des demographischen Wandels, steigender Ansprüche in der Bevölkerung, der Ausweitung des medizinischen Therapiespektrums und der Ausdifferenzierung der Versorgungsformen und -angebote einem steigenden Veränderungsdruck. Zur Vorbereitung und Begleitung von gesundheitspolitischen Reformmaßnahmen haben die politischen Entscheidungsträger daher in den vergangenen Jahren vermehrt auf wissenschaftliche Beratungsleistungen zurückgegriffen. Die Tatsache, dass sich die Gesundheitsversorgung zu einem großen und wachsenden Wirtschaftssektor entwickelt hat, trägt ebenfalls dazu bei, dass zur Fundierung politischer Entscheidung vermehrt auf wissenschaftliche Beratungsangebote zurückgegriffen wird.Gesundheitspolitische Beratung dient in erster Linie dazu, die politische Steuerungsfähigkeit zu erhöhen und Sachentscheidungen zu fundieren. Negativ gewendet kann die Hinzuziehung von externem Sachverstand allerdings auch dazu dienen, die Verantwortung für unpopuläre Entscheidungen auf Dritte abzuschieben und durch den Verweis auf vermeintliche Sachzwänge Kritik an politischen Maßnahmen abzuwenden (vgl. Siefken 2003). Da in den vergangenen Jahren Gesundheitspolitik vielfach darauf abzielte, die Ausgabenentwicklung zu begrenzen, stieg auch die legitimatorische Bedeutung, welche einer vermeintlich "neutralen" wissenschaftlichen Beratung in diesem Politikfeld zukommt.Angesichts der breit gefächerten gesundheitspolitischen Beratungslandschaft kann im Folgenden nur beispielhaft auf einige Einrichtungen und Institute eingegangen werden, die (wissenschaftliche) Beratungsleistungen im Politikfeld Gesundheit anbieten. Im Zentrum der folgenden Darstellung steht hierbei die unmittelbar bei Bundesregierung und Bundestag angesiedelte Expertenberatung.In diesem Beitrag soll zunächst einführend auf einige der Grundfragen und Probleme in der wissenschaftlichen Beratung der Gesundheitspolitik eingegangen werden (1.1). Im Anschluss hieran wird auf gesundheitspolitische Beratungsprozesse auf Seiten der Bundesregierung (1.2) und im Rahmen der parlamentarischen Arbeit (1.3) einzugehen sein. Der vierte Abschnitt befasst sich mit gesundheitspolitischen Beratungsleistungen von Interessengruppen und Think Tanks (1.4). Abschließend wird auf die Perspektiven der wissenschaftlichen Beratung im Politikfeld Gesundheit einzugehen sein (1.5).
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