ZusammenfassungEinschränkungen der Bewegungsfreiheit psychiatrischer Patienten im Sinne einer mechanischen Fixierung sind in Österreich im Rahmen des Unterbringungsgesetzes zur Abwehr von Selbst- und Fremdgefährdung zulässig, sofern deren Anwendung verhältnismäßig ist. Neben rechtlichen Aspekten sind im Rahmen von Bewegungseinschränkungen auf das Krankenbett ethische Aspekte in Zusammenhang mit einem sorgfältigen klinischen Management unentbehrlich. International gibt es Bestrebungen, Zwangsmaßnahmen dieser Art in der Psychiatrie zu reduzieren. Breiter Konsensus besteht darüber, dass deren Anwendung als Ultima-Ratio-Intervention zu sehen ist, die ausschließlich in Situationen eingesetzt werden soll, die nicht durch gelindere Maßnahmen zu bewältigen sind. Die vorgestellten Fallvignetten aus der psychiatrischen Intermediate Care Station der Wiener Universitätsklinik sollen dies verdeutlichen.
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