“…B. Kreutzer 2008Kreutzer , 2009Hansen 2009;Hilty 2006Hilty , 2007 (Hansen 2006), nach dem es dem Urheber eines Werkes, das im rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschung entstanden ist, grundsätzlich erlaubt sein sollte, auch bei einem vertraglich einem Verlag eingeräumten ausschließlichen nutzungsrecht seinen Beitrag selber oder durch Dritte nach sechs Monaten ohne weiteres entgelt an den Vertragspartner öffentlich zugänglich zu machen, etwa über ein institutionelles repositorium -allerdings nicht zu kommerziellen Zwecken. entsprechend hatte der Bundesrat der Bundesregierung bzw.…”