Die Standardtherapie des lokal begrenzten Nierenzellkarzinoms ist die radikale Tumornephrektomie mit Adrenalektomie und ipsilateraler Lymphadenektomie. Bei Befall der regionären Lymphknoten muû in der Regel von einer generalisierten Erkrankung ausgegangen werden, die mit einer sehr schlechten Prognose einhergeht. Auch ohne Lymphknotenbefall liegt das 5-Jahres-Über-leben nur bei 75 % im Stadium 1 bzw. 63 % im Stadium 2 nach Robson [8]. Ein aggressivchirurgisches Vorgehen erscheint bei Metastasen dann sinnvoll, wenn alle nachgewiesenen Tumorläsionen komplett entfernt werden können. Die Strahlentherapie wird vorwiegend bei Hirnmetastasen, ossären Metastasen oder nicht operablen Lokalrezidiven in palliativer Zielsetzung eingesetzt. Chemo-oder Hormontherapien gelten als nicht wirksam. Bei nichtresektablen Metastasen wird meist eine Immun(chemo)therapie mit Zytokinen durchgeführt. Trotz Remissionsraten von 30±40 % und passageren Stabilisierungen des Krankheitsverlaufes bei weiteren 30 % der Patienten handelt es sich hierbei um palliative Therapien, deren Stellenwert bei erheblichen Nebenwirkungen und hohen Therapiekosten noch nicht abschlieûend bewertet werden kann. Eine Heilung des metastasierenden Nierenzellkarzinoms ist in der Regel auch nach Resektion solitärer Metastasen nicht zu erwarten.Die stadienabhängig hohen Rezidivraten und das Fehlen kurativer Therapien für das metastasierende Nierenzellkarzinom führte zur Etablierung unterschiedlicher adjuvanter Behandlungsformen (meist ¹Im-muntherapienª), deren gemeinsames Ziel die Verhinderung von Rezidiven nach radikaler Tumornephrektomie darstellt. Die Ursache von Rezidiven liegt meist im Vorhandensein konventionell nicht nachweisbarer, einzeln oder mikrometastatisch gestreuter Tumorzellen, die nach unterschiedlicher Latenzzeit zu manifesten Metastasen heranwachsen. Aus immunologischer Sicht bestehen bei adjuvantem Einsatz systemischer Therapien die Vorteile eines günstigeren Verhältnisses von Effektorzellen zu Tumorzellen, einer besseren Abwehrlage des Kör-pers, einer möglicherweise geringeren Klonalität und einer besseren Zugänglichkeit der gestreuten Tumorzellen bzw. Mikrometastasen im Vergleich zu manifesten Metastasen. Trotz dieser theoretischen Vorteile adjuvanter Therapien ist deren therapeutischer Stellenwert unklar und soll im folgenden diskutiert werden.
Rationale der adjuvanten TherapieDie Notwendigkeit einer adjuvanten Therapie ergibt sich aus der stadienabhängig hohen Rezidivrate des Nierenzellkarzinoms nach Tumornephrektomie und dem Fehlen kurativer Therapien des metastasierenden Nierenzellkarzinom. Letzteres führt andererseits zu begründeten Zweifeln an der mögli-chen Effektivität adjuvanter Therapien. Für das Ansprechen von Metastasen auf die unterschiedlichen Therapien wurde eine Vielzahl von Prognosefaktoren und -scores definiert [15]. Patienten, die für eine adjuvante Therapie in Frage kämen, gehören in der Regel der prognostisch günstigsten Gruppe an. Eine geringe bzw. minimale Tumorlast, ein intaktes Immunsystem und der in der Regel sehr gute Allg...