Zusammenfassung
Hintergrund
Im Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB für nichtig. Seitdem ist die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung straffrei. Ziel dieser Studie ist die Beschreibung von Kenntnissen, Einstellungen und Erfahrungen von Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) im Umgang mit Todes- und Suizidwünschen.
Methoden
Online-Befragung aller DGP-Mitglieder von 07–09/2023 mittels Qualtrics®. Der Fragebogen wurde anhand aktueller Literatur entwickelt und nach einer ersten Anwendung unter jungen Mediziner*innen und einer interprofessionellen Expertenrunde mit Konsensabstimmung angepasst. Die Auswertung erfolgte deskriptiv und explorativ.
Ergebnisse
991 DGP-Mitglieder (18 %) nahmen teil, davon 57,0 % Ärzt*innen (n = 545/957) und 23,4 % Pflegende (n = 224/957). 197/851 (23,1 %) gaben falsch an, der assistierte Suizid sei in Deutschland standesrechtlich verboten. 430/914 (47,1 %) gaben an, dass sich Palliativteams nicht nur auf Maßnahmen zur Suizidprävention beschränken sollen. In palliativen Behandlungssituationen konnten sich 473/926 (51,5 %) die Mitwirkung an Suizidassistenz vorstellen. Für Situationen, in denen der Gesundheitszustand nicht ausschlaggebend ist, lehnten 766/930 (82,4 %) eine Mitwirkung ab. 71 % wünschten sich eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz.
Diskussion
Bei den Teilnehmenden bestehen Wissenslücken bzgl. straf- und standesrechtlicher Einordnung des assistierten Suizids. Weitere Aufklärungsarbeit ist notwendig. Die Teilnehmenden können sich eine Suizidassistenz eher bei palliativ Erkrankten vorstellen. Wie in Befragungen unter Mitgliedern anderer Fachgesellschaften bilden sich Einstellungen erfahrener Mitarbeiter*innen ab. Sie haben im Vergleich zu jüngeren Ärzt*innen eine eher restriktive Haltung im Hinblick auf die Suizidassistenz.