ZusammenfassungDie augenärztliche Begutachtung unterscheidet sich in den verschiedenen Rechtsgebieten deutlich, so gelten unterschiedliche Kausalitäten und Beweismaßstäbe, und die Bewertung muss unterschiedlichen Maßstäben folgen. Für die 3 wichtigen Teilbereiche der Privaten und der Gesetzlichen Unfallversicherung sowie dem Schwerbehindertenrecht bzw. dem sozialen Entschädigungsrecht existieren abstrakte tabellarische Vorgaben. Die Grundlagen der Begutachtung in diesen Rechtsgebieten werden vergleichend dargestellt, dabei wird besonders auf die Kausalität eingegangen.