Die Armutsgefährdungsquote unterscheidet sich in Deutschland von der Mindestsicherungsquote. In Übereinstimmung mit anderen Studien zeigt unsere Analyse mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels, dass neben der Überschneidung beider Gruppen es auch Haushalte gibt, die trotz Mindestsicherungsbezugs nicht armutsgefährdet sind, während andere Haushalte zwar armutsgefährdet sind, jedoch keine Mindestsicherungsleistungen beziehen. Die empirischen Auswertungen weisen darauf hin, dass diese Unterschiede von der Art des Haushaltstyps und des Wohnorts abhängen. Da diese Ex-post-Analyse jedoch unvermeidlich unpräzise ist, greift dieser Artikel ferner auf ein Analysetool zurück, welches eine Ex-ante-Analyse des Mindestsicherungsanspruchs auf der Haushaltsebene ermöglicht. Die vorgenommene Analyse identifiziert die zugrundeliegenden Gründe für die beobachtete fehlende Übereinstimmung zwischen Armutsgefährdungs- und Mindestsicherungsquote.