ZusammenfassungDas bisherige Verfahren zur Grundsteuererhebung ist 2018 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden. Seither haben fünf Bundesländer gestützt auf die Öffnungsklausel nach Art. 125b Grundgesetz (GG) neue Modelle für eine ausschließlich flächenbasierte Grundsteuererhebung entwickelt und bis Ende 2021 verabschiedet. Diese Modelle werden nach ihrer Verfassungskonformität evaluiert, wobei sich durchaus Unzulänglichkeiten zeigen. Eine einfache Beteiligungslösung der Kommunen an den großen Wertsteuern würde die millionenfachen Neuveranlagungen entbehrlich machen und außerdem mit nur geringfügigen Belastungsverschiebungen einhergehen.