Liebe Kolleginnen und Kollegen,liebe Leserinnen und Leser,in Deutschland weisen knapp fünf Millionen Menschen einen Pflegegrad auf und
gelten somit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes als pflegebedürftig.
Über 80 % davon werden zu Hause versorgt – der
Großteil überwiegend durch An- und Zugehörige, die in diesem
Editorial als Pflegende bezeichnet werden. In sechs für die
Weiterentwicklung der Versorgungssituation und für die Politik bedeutsamen
Beiträgen soll die häusliche Pflege beleuchtet werden. Dabei sind
die Beiträge durch eine methodische und inhaltliche Vielfalt gekennzeichnet.
Sie beruhen auf einer Sekundärdatenanalyse von Daten, die im Rahmen der von
der G. u. I. Leifheit-Stiftung geförderten Studie „Benefits of Being
a Caregiver“ („Zugewinne durch die Pflege“) erhoben wurden.
Für diese Querschnittsstudie wurden zwischen Oktober 2019 und März
2020 insgesamt 5.000 Fragebögen von 50 Pflegegutachtenden des Medizinischen
Diensts (MD) Bayern an pflegende An-und Zugehörige –
repräsentativ für das Bundesland Bayern – verteilt. Die
Befragten betreuten oder pflegten eine gesetzlich versicherte Person, die beim MD
entweder einen Erstantrag oder einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads
nach Sozialgesetzbuch XI gestellt hatte.