Zusammenfassung
Die Bundesregierung hat im Jahr 2022 das Inflationsausgleichsgesetz verabschiedet, das zum Ausgleich der kalten Progression in der Einkommensteuer sowohl den Grundfreibetrag erhöht als auch die übrigen Tarifeckpunkte anpasst. Bei dem in Gesetzentwürfen verpflichtenden Hinweis auf Alternativen steht „keine“. Doch es gibt sehr wohl eine Alternative zur Tarifverschiebung, schreiben Michael Broer und Sven Stöwhase. Sie besteht darin, allein den Grundfreibetrag zu erhöhen, was gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung zwingend notwendig ist. Die fiskalischen Einnahmen, die durch den Verzicht auf eine Anpassung der übrigen Tarifeckpunkte zustande kommen, werden dann über eine steuerpflichtige Kopfpauschale an die Steuerpflichtigen ausgeschüttet, ähnlich wie im Fall der Energiepauschale im Jahr 2022. Es zeigt sich beim Vergleich, dass gerade einkommensschwache Steuerzahler, die von der Inflation aktuell besonders belastet werden, von einer Kopfpauschalenlösung profitieren würden.