2016
DOI: 10.1007/s00350-016-4267-4
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Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen

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“…Grundsätzlich ist die Anwendung von Röntgenstrahlung eine Körperverletzung, es sei denn, sie ist konform mit der Röntgenverordnung. Auch der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass nur medizinisch notwendige Röntgenuntersuchungen keine Körperverletzung sind, da durch den Einsatz der ionisierenden Strahlen Langzeitschäden auftreten könnten [ 61 ]. Der kindliche Organismus ist im Vergleich zum Erwachsenen strahlensensibler und damit anfälliger, durch ionisierende Strahlen Malignome zu entwickeln, auch weil Kinder und Jugendliche eine längere Lebenserwartung und damit Zeitspanne haben als Erwachsene [ 16 , 42 , 47 , 49 ].…”
Section: Diskussionunclassified
“…Grundsätzlich ist die Anwendung von Röntgenstrahlung eine Körperverletzung, es sei denn, sie ist konform mit der Röntgenverordnung. Auch der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass nur medizinisch notwendige Röntgenuntersuchungen keine Körperverletzung sind, da durch den Einsatz der ionisierenden Strahlen Langzeitschäden auftreten könnten [ 61 ]. Der kindliche Organismus ist im Vergleich zum Erwachsenen strahlensensibler und damit anfälliger, durch ionisierende Strahlen Malignome zu entwickeln, auch weil Kinder und Jugendliche eine längere Lebenserwartung und damit Zeitspanne haben als Erwachsene [ 16 , 42 , 47 , 49 ].…”
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