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Zusammenfassung: Zielsetzung: Forensische Suchtbehandlung gem. § 64 StGB erfolgt durch den juristischen Anordnungskontext unter vorgegebenen zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Wie dennoch eine zeitgemäße forensische Behandlungspraxis suchtkranker Straftäter und Straftäterinnen erfolgen kann, wird anhand des Konzepts zweier Standorte einer bayerischen Klinik mit insgesamt ca. 420 Patient_innen geschildert. Methodik: Der Beitrag fasst zunächst die Rahmenbedingungen zusammen, die sich aus dem Strafgesetzbuch bzw. landesspezifischen Vollzugsgesetz ergeben. Der Schwerpunkt liegt auf der Vorstellung des kontinuierlich weiterentwickelten und optimierten Behandlungskonzepts der medbo-Kliniken (Parsberg, Regensburg). Neben klinischen Erfahrungen beeinflussten auch wissenschaftliche Befunde zur Bedeutung von Substitution, Nachsorge sowie zu einem insgesamt eher zieloffenen und patientenzentrierten Ansatz die Konzeptentwicklung. Diskussion: Das Arbeiten im Maßregelvollzug bewegt sich im Spannungsfeld der beiden Kernaufträge Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit. Nicht nur die vergleichsweise langen Unterbringungszeiten ermöglichen ein fundiertes Arbeiten an Delinquenz- und Störungsgenese und intensivieren die Resozialisierungsphasen mit ausgedehnten Erprobungen im Realen. Die ambulante Nachsorge ist mittlerweile fester Bestandteil forensischer Suchttherapie. Aber auch Limitierungen werden benannt wie die besondere Herausforderung durch Kriminalitätsprägung, die juristischen Rahmenbedingungen und die Doppelrolle der Mitarbeitenden.
Zusammenfassung: Zielsetzung: Forensische Suchtbehandlung gem. § 64 StGB erfolgt durch den juristischen Anordnungskontext unter vorgegebenen zeitlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Wie dennoch eine zeitgemäße forensische Behandlungspraxis suchtkranker Straftäter und Straftäterinnen erfolgen kann, wird anhand des Konzepts zweier Standorte einer bayerischen Klinik mit insgesamt ca. 420 Patient_innen geschildert. Methodik: Der Beitrag fasst zunächst die Rahmenbedingungen zusammen, die sich aus dem Strafgesetzbuch bzw. landesspezifischen Vollzugsgesetz ergeben. Der Schwerpunkt liegt auf der Vorstellung des kontinuierlich weiterentwickelten und optimierten Behandlungskonzepts der medbo-Kliniken (Parsberg, Regensburg). Neben klinischen Erfahrungen beeinflussten auch wissenschaftliche Befunde zur Bedeutung von Substitution, Nachsorge sowie zu einem insgesamt eher zieloffenen und patientenzentrierten Ansatz die Konzeptentwicklung. Diskussion: Das Arbeiten im Maßregelvollzug bewegt sich im Spannungsfeld der beiden Kernaufträge Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit. Nicht nur die vergleichsweise langen Unterbringungszeiten ermöglichen ein fundiertes Arbeiten an Delinquenz- und Störungsgenese und intensivieren die Resozialisierungsphasen mit ausgedehnten Erprobungen im Realen. Die ambulante Nachsorge ist mittlerweile fester Bestandteil forensischer Suchttherapie. Aber auch Limitierungen werden benannt wie die besondere Herausforderung durch Kriminalitätsprägung, die juristischen Rahmenbedingungen und die Doppelrolle der Mitarbeitenden.
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