“…Vergleichsweise kosteneffizient sein zu müssen, ist zweifellos eine "vierte Hürde", die Präparate überwinden müssen, wenn sie von einer Kasse gelistet und erstattet werden sollen. Im Unterschied zum bisher diskutierten und vielfach empfohlenen obligatorischen Nachweis der Kosteneffizienz insbesondere bei Analogpräparaten im Rahmen der geltenden Festbetragsregelung (siehe dazu Glaeske et al 2003;Sundmacher/Jasper 2006), handelt es sich hierbei jedoch um eine wettbewerblich motivierte kassenindividuelle Einschätzung der Nutzen-Kosten-Relation vergleichbarer Arzneimittel, auf deren Grundlage eine Kasse entscheiden kann, ob sie ein Präparat erstatten will oder nicht. Einzelne Kassen mögen auf einen solchen Entscheidungsparameter verzichten, andere dagegen mit Blick auf einen wettbewerbsfähigen Beitragssatz großen Wert darauf legen.…”