Zusammenfassung
Hintergrund DRG-abhängige Zusatzentgelte bilden aktuell eine wichtige Finanzierungsgrundlage der in Krankenhäusern tätigen, multiprofessionellen Palliativdienste. Neben dem Zusatzentgelt (ZE 60) des OPS 8-982 besteht seit Januar 2017 die Möglichkeit, über den neu eingeführten OPS 8-98h krankenhausindividuelle Zusatzentgelte abzurechnen. Eine wesentliche Neuerung war hierbei, dass im Gegensatz zum OPS 8-982, für dessen Erlös eine Mitbetreuung des Patienten von mindestens sechs Stunden pro Woche und eine Mindestbehandlungsdauer von sieben Tagen erforderlich ist, der Wochenbezug zugunsten einer gestaffelten, aufwandsbezogenen Vergütung fallengelassen wurde.
Methodik Wir führten von November bis Dezember 2018 eine Online-Befragung der vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege genehmigten Palliativmedizinischen Dienste (PMD) durch. Es wurden besonders Entwicklungen infolge der Einführung des OPS 8-98h bezüglich finanzieller, struktureller und organisatorischer Charakteristika untersucht. Als Vergleich dienten Daten von Befragungen der bayerischen PMD aus den Jahren 2011 und 2015.
Ergebnisse Der Rücklauf betrug 52 % (30 Fragebögen). Elf PMD (37 %) rechneten den OPS 8-98h ab. Bei größeren (> 400 Betten) Krankenhäusern (59 %) war dies signifikant häufiger der Fall als bei kleineren (< 400 Betten) Häusern (15 %). Erlöst wurden bis Ende 2018 ausschließlich Pauschalen pro Patient (durchschnittlich 592 €). Die Mehrheit dieser Dienste (N = 9/11; 82 %) finanzierte sich neben dem OPS 8-98h auch durch den älteren OPS 8-982. Insgesamt konnten sich nur 13 Dienste (43 %) ausschließlich durch die Zusatzentgelte des OPS 8-982 und/oder 8-98h finanzieren. Keinem Dienst gelang dies allein durch den OPS 8-98h. Strukturell zeigte sich seit 2011 eine signifikante Abnahme des Prozentsatzes der Dienste, die über fest im Team integrierte Seelsorger und Psychologen verfügen.
Diskussion Die Einführung des OPS 8-98h ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer praxisnahen und adäquaten Finanzierung der in Krankenhäusern tätigen multiprofessionellen Palliativdienste. Unsere Befragung zeigte jedoch, dass folgende Punkte verbesserungsbedürftig sind:1. Vergütung des OPS 8-98h: Die Höhe der aktuellen krankenhausindividuellen Zusatzentgelte ist für eine kostendeckende Finanzierung der PMD nicht ausreichend.2. Abrechenbarkeit des OPS 8-98h in kleineren Krankenhäusern: Der neue Komplexcode scheint gegenwärtig für kleinere Häuser wenig attraktiv zu sein.3. Multiprofessionalität der PMD: Die Einschränkung der erlösrelevanten Leistungen auf die im OPS definierten Berufsgruppen ist für eine den Patientenbedürfnissen entsprechende Palliativversorgung nachteilig.