Zusammenfassung
Ziel der Studie Zielsetzung dieser Analyse war die Erfassung
sozialepidemiologischer Merkmale einer spezifischen Probandenpopulation nebst
der Identifizierung von Abhängigkeiten zwischen vormaligen
öffentlich-rechtlichen Unterbringungen und nachfolgenden Beurteilungen
der individuellen Fahreignung durch den ÖGD.
Methodik Für die retrospektive Datenanalyse wurden Dokumente von
87 Personen ausgewertet, die in den Jahren 2015 bis 2019 in psychiatrischen
Facheinrichtungen öffentlich-rechtlich untergebracht wurden. Unter
Verwendung des Software Pakets SAS wurden Häufigkeitsverteilungen und
mittels Chi-Quadrat-Test statistische Abhängigkeiten zwischen
spezifischen Merkmalen der Unterbringung und der Beurteilung der Fahreignung
identifiziert.
Ergebnisse Innerhalb der Studienkohorte lag das Durchschnittsalter bei
43,5 Jahren (Spannbreite von 16 bis 82 Jahren), wobei 59%
männlichen Geschlechtes (versus 41% weiblich) waren.
Häufigster Unterbringungsanlass waren Suizidankündigungen durch
die Betroffenen. In einem Drittel der Fälle waren diese Personen zum
Zeitpunkt der Unterbringung alkoholisiert und in 3 von 87 Fällen war ein
Drogenkonsum dokumentiert. Bei 74% erfolgte die Unterbringung
ausschließlich aufgrund einer Eigengefährdung, bei 26%
wurde (zusätzlich) eine Fremdgefährdung festgestellt und bei
20% der Betroffenen kam es zu einem verbalen und/oder
körperlichen Widerstand gegen die Vollstreckung der Unterbringung. Die
verkehrsmedizinische Begutachtung erbrachte bei 57% der Fälle
Zweifel an der Fahreignung, sodass dieser Sachverhalt an die
Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet wurde. Statistisch signifikante
Abhängigkeiten zeigten sich zwischen dem Unterbringungsanlass, der
Gefährdungsart und einem Widerstand gegen die
Unterbringungsvollstreckung zum Ergebnis der Fahreignungsbeurteilung durch den
ÖGD.
Schlussfolgerung Die Datengrundlagen über
öffentlich-rechtlich untergebrachte Personen in Verbindung mit
verkehrsmedizinischen Fragestellungen sollten qualitativ optimiert werden, wozu
das auf der Grundlage des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
(BayPsychKHG) eingeführte anonyme Melderegister einen Beitrag leisten
kann. Ergänzend sind weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen
aller involvierten Akteure im Sinne eines effektiven
Qualitätsmanagements notwendig.