ZusammenfassungDas Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) plant ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker‑, Fett- oder Salzgehalt (Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz – KLWG). Das BMEL möchte so Übergewicht und ernährungsmitbedingte Erkrankungen wie z. B. Adipositas bei Kindern und Jugendlichen reduzieren. Dem bisher bekannten Entwurf des Gesetzes zufolge würde jedoch nicht nur an Kinder, d. h. Personen unter 14 Jahren, gerichtete Werbung für Lebensmittel mit verhältnismäßig hohem Gehalt an Zucker, Salz oder Fett untersagt. Vielmehr würde das KLWG in der vorgeschlagenen Fassung ein nahezu generelles Werbeverbot für fast alle Lebensmittel jenseits von Frischfleisch, Frischfisch, Obst, Gemüse, Hülsenfrüchten, Milch und (ungesüßten) Säften implizieren. Ein Inkrafttreten des Gesetzes würde somit die Werbe- und Kommunikationsmöglichkeiten für (viele) Unternehmen in der Lebensmittelbranche massiv einschränken. Nicht nur auf dem Lebensmittelmarkt wären erhebliche Wettbewerbseffekte zu erwarten, sondern insbesondere auch in der Medienwirtschaft für privatwirtschaftliche Rundfunkunternehmen und Medienagenturen. Damit wirkt das geplante Werbeverbot als „Brandbeschleuniger“ für das schleichende „Mediensterben“ und gefährdet letztlich auch die Meinungs- und Medienvielfalt in Deutschland. In der Konsequenz droht vor allem im dualen Rundfunksystem eine fundamentale Verschiebung.