Mit der im November 2021 erfolgten erstmaligen Anerkennung eines Rechts auf schulische Bildung auf Grundgesetzebene im Kontext des Bundesnotbremse-II-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts ist nicht mehr nur die Rechtswissenschaft, sondern sind auch Erziehungs- und Bildungswissenschaften sowie empirische Bildungsforschung aufgefordert, sich der Diskussion um Form, Inhalt, Aussage, Reichweite und Grenzen dieses neuen Grundrechts – kurz: dessen Konkretisierung – zu stellen. Dies steht insbesondere auf erziehungs- und bildungswissenschaftlicher Seite noch aus. Der Beitrag zielt daher auf eine Standortbestimmung des erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Fachdiskurses mit Blick auf das neue Bildungsgrundrecht und fragt unter Rückgriff auf den aktuellen Forschungs- und Datenbestand: Wie ist ein Mindeststandard schulischer Bildung inhaltlich zu konkretisieren?