Zusammenfassung
Hintergrund Patient*innen der Außerklinischen Intensivpflege (AKI) sind
meist mit einer Trachealkanüle versorgt und häufig invasiv beatmet. Seltener
sind sie nichtinvasiv beatmet. Ab 01. Januar 2025 muss bei ihnen halbjährlich
das Beatmungsentwöhnungs- und Dekanülierungspotential erhoben werden. Liegt
Potential vor, soll die Einweisung in eine spezialisierte Einrichtung
erfolgen.
Ziel: Ärztlich geleitete Einrichtungen, die das Dekanülierungs- und
Beatmungsentwöhnungspotential erheben und dessen Umsetzung gewährleisten können,
sollten charakterisiert werden.
Methode Unter Schirmherrschaft der Deutschen Interdisziplinären
Gesellschaft für Außerklinische Beatmung (DIGAB) e.V. und mit Unterstützung der
Arbeitsgemeinschaft Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation fand eine
Online-Querschnitterhebung statt.
Ergebnisse Zertifizierungen nach DGAI, DGP, DGNR oder DGMP besaßen n=11
(61,1%) von 18 teilnehmenden Einrichtungen. Am häufigsten war der leitende Arzt
Facharzt für Neurologie, gefolgt von Innere Medizin und Pneumologie,
Anästhesiologie und Pädiatrie. Viele Berufsgruppen und Qualifikationen sowie
diagnostischen und therapeutischen Methoden wurden vorgehalten. Insgesamt sahen
n=10 (55,6%) regional keine ausreichenden Möglichkeiten zur stationären Aufnahme
von Patient*innen der AKI zur Beatmungsentwöhnung oder Dekanülierung. Ca. ein
Drittel der Einrichtungen bot Televisiten an.
Diskussion Patient*innen der AKI benötigen aufgrund medizinischer
Komplexität und eingeschränkter Teilhabe eine interdisziplinäre, intersektoral
organisierte Versorgung. Zwar wurden Interdisziplinarität und eine Vielzahl
diagnostischer und therapeutischer Methoden von den teilnehmenden Einrichtungen
vorgehalten, jedoch waren ihre Strukturmerkmale uneinheitlich.
Schlussfolgerung Für Zentren, die ein Dekanülierungs- und
Beatmungsentwöhnungspotential erheben sowie bei Feststellung umsetzen, sollten
Qualitätskriterien etabliert werden. Es besteht Forschungsbedarf bezüglich 1.
der Präzisierung dieser Kriterien, 2. der Kapazitäten der Einrichtungen, die die
Beatmungs- und Trachealkanülenentwöhnung durchführen, 3. der ambulanten
Beatmungs- und Trachealkanülenentwöhnung und 4. der telemedizinischen Strukturen
für Patient*innen der AKI.