2007
DOI: 10.1628/002268807780223249
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Christian Gero Stallberg: Urheberrecht und moralische Rechtfertigung

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“…1030 Neben dem kommunikativen Charakter des Werkes ist jedoch auch die gleichzeitige Kontextualisierung in der menschlichen Sprache und Kommunikation ein entscheidender Wesenskern des geistigen Werkes. 1031 Für eine gelingende Kommunikation muss in das Urheberrecht ebenso der Kommunikationspartner einbezogen sein, damit dieser die Botschaft des Urhebers empfangen kann. Der kommunikative Ansatz des Urheberrechts hat somit die Interessen beider Kommunikationsparteien im Blick.…”
Section: Definitionunclassified
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“…1030 Neben dem kommunikativen Charakter des Werkes ist jedoch auch die gleichzeitige Kontextualisierung in der menschlichen Sprache und Kommunikation ein entscheidender Wesenskern des geistigen Werkes. 1031 Für eine gelingende Kommunikation muss in das Urheberrecht ebenso der Kommunikationspartner einbezogen sein, damit dieser die Botschaft des Urhebers empfangen kann. Der kommunikative Ansatz des Urheberrechts hat somit die Interessen beider Kommunikationsparteien im Blick.…”
Section: Definitionunclassified
“…1106 Indem das Urheberrecht nicht aus moralischen Vorrechten von Urhebern oder von Gesellschaft, sondern aus einem "notwendigen Denken in linguistischen Regeln" abgeleitet wird, stellt dieser Ansatz einen Perspektivwechsel in der Debatte um die Rechtfertigung des Urheberrechts dar. 1107 Grundrechtsträger des Art. 5 Abs.…”
Section: Schranken-basierte Rechtfertigungunclassified