“…Mit einer emotional aufgeladenen bis irreführenden Terminologie kann dies jedoch nicht gelingen.Die klassische Differenzierung in der Sterbehilfedebatte ist somit aus folgenden Gründen abzulehnen: Ländern mit über 30 000 Patienten durchgeführt wurde, definieren die Autoren folgende Sterbenskategorien[29]:-unsuccessful cardiopulmonary resuscitation (CPR):Tod trotz Herzmassage und Beatmung; -brain death: Verwirklichung aller Hirntodkriterien; -withholding: Entscheidung, eine lebenserhaltende Maßnahme nicht zu beginnen oder zu intensivieren; beinhaltet auch den Verzicht auf CPR; -withdrawing: Entscheidung, eine derzeit aufrecht erhaltene Maßnahme zu limitieren, reduzieren oder zu beenden; -active shortening of the dying process: beschreibt eine Handlung mit der speziellen Intention, den Sterbensprozess zu verkürzen; beinhaltet nicht Verzicht (withholding) oder Zurücknahme (withdrawing) einer lebenserhaltenden Maßnahme; ein Beispiel für eine aktive Verkürzung wäre die vorsätzli-che Überdosis an Sedativa oder Analgetika.Die Ethics Task Force der European Association for Palliative Care[30] verwendet in ihrem Positionspapier neben den Kategorien "withholding futile treatment" und "withdrawing futile treatment" auch den Begriff "terminal sedation" für die Verabreichung von Sedativa, um das Leiden in den letzten Lebenstagen des Patienten zu lindern und belastende Symptome zu minimieren[31,32]. Der deutsche Nationale Ethikrat weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, diese Intention besser mit dem Begriff "palliative Sedierung" zu bezeichnen, da ‚terminale Sedierung' den Anschein erwecken könne, der Tod des Betroffenen sei das Ziel der Sedierung[11].…”