Zusammenfassung
Die Zeitspanne zwischen der Ausführung einer rechtswidrigen Handlung und ihrer Bestrafung markiert ein in der empirischen Abschreckungsforschung stark vernachlässigtes Thema. Während die Konsequenzen der Strafwahrscheinlichkeit und Strafhärte vielfach untersucht wurden, gibt es zur generalpräventiven Bedeutsamkeit der Strafschnelligkeit kaum Befunde. Die vorliegende Arbeit will diesem Ungleichgewicht entgegentreten. Dazu werden im Anschluss an eine Sichtung des einschlägigen Forschungsstands die Ergebnisse einer Szenariostudie zur Vandalismusdelinquenz junger Menschen vorgestellt. Die Resultate lassen keine signifikanten Effekte der Sanktionierungsgeschwindigkeit erkennen. In dem Bereich, in dem das Kriminaljustizsystem eine Verfahrensbeschleunigung leisten kann, scheint eine raschere gerichtliche Bestrafung keine generalpräventiven Erfolge zu bringen.