Rechtsschutz gegen hoheitliche Maßnahmen erschöpft sich im Regelfall in der Überprüfung ihrer Rechtmäßigkeit. Gegebenenfalls wird Geldersatz gewährt. Häufig aber hat das hoheitliche Tätigwerden zu tatsächlichen Veränderungen geführt, die den Rechtsschutzsuchenden weiterhin belasten. Auf deren Beseitigung zielt der sogenannte Folgenbeseitigungsanspruch, 1 der in der Wissenschaft entwickelt, von der Rechtsprechung aufgegriffen und schließlich vom Gesetzgeberallerdings nur in wenigen Fällen 2ausdrücklich normiert worden ist. Während über Notwendigkeit und Existenz eines solchen Anspruchs mittlerweile Einigkeit besteht, sind weder Herleitung noch Anspruchsvoraussetzungen und-inhalt bis heute abschließend geklärt. Insbesondere eine Auseinanderset-zung mit Zurechnungsfragen zeigt ein inkonsistentes Bild. 3 Dies findet wohl in der einzelfallorientierten richterlichen Rechtsfortbildung seine Ursache, 4 dokumentiert aber auch die Schwierigkeit einer Systematisierung. Der folgende Beitrag stellt die sich ergebenden Probleme im Rahmen der Anspruchsvoraussetzungen (B.) und der Rechtsfolge (C.) dar und sucht einen Lösungsweg aufzuzeigen. *Kontaktperson: Torben Ellerbrok, der Autor ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Prof. Dr. Wolfgang Kahl, M.A.).