ZusammenfassungDurch das Sterbeverfügungsgesetz vom Januar 2022 haben sich die
Herausforderungen für Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit
Suizidalität erweitert. War ärztliche Haltung und
ärztliches Handeln bislang vor allem auf Prävention
ausgerichtet, geht es nunmehr auch um die Assistenz bei der vorzeitigen
Beendigung des Lebens. In beiden Fällen bedarf es der
ausführlichen Klärung der unterschiedlichen Anliegen von
Patient*innenseite sowie der ärztlichen Möglichkeiten,
fragend und kommentierend zu explorieren.Ressourcenorientierte und lösungsfokussierte Fragen können dabei
helfen, die Arzt-Patient-Beziehung auf eine förderliche Weise zu
gestalten. Es bedarf zudem ärztlicherseits der Erkundung der eigenen
Gefühle und Werte, um dem Gegenüber gerecht werden zu
können. Das bio-psycho-soziale Krankheits- und Gesundheitskonzept trifft
auf Fragen der Spiritualität und Philosophie. Die angestrebte
Selbstbestimmtheit mündet in eine „bedingte
Autonomie“.