ZusammenfassungDieser Beitrag befasst sich mit Sedierungen von Patienten am Lebensende. In der Regel werden Sedierungen nur als ultima ratio vorgenommen, wenn die Betroffenen dem Tod bereits nahe sind und Leidenssymptome aufweisen, die anders nicht zu lindern sind. Doch wie sind Fälle zu beurteilen, in denen Patienten sich selbstbestimmt für einen Behandlungs- oder einen Flüssigkeits‑/Nahrungsverzicht entscheiden, um zu sterben, und dafür eine „Begleitsedierung“ erbitten oder erwarten – auch wenn dies aus medizinischer Sicht über eine Anwendung von Sedierung als letztes Mittel hinausgeht? Wir argumentieren hier dafür, dass Zusage wie Anwendung einer Begleitsedierung ethisch und rechtlich nicht nur als ultima ratio, sondern grundsätzlich zulässig sind. Eine klare Verpflichtung zu sedieren sehen wir darüber hinaus bei akutem Leiden jeder Art, während in einigen anderen Konstellationen Vorbehalte individueller Ärzte gegenüber vermeintlich verfrühten oder unnötigen Sedierungen respektiert werden müssen. Vor dem Hintergrund des ethischen und juridischen Grundrechts auf ein selbstbestimmtes Sterben plädieren wir allerdings dafür, auch solche Vorbehalte zu überdenken. Die medizinischen Leitlinien sollten entsprechend überarbeitet werden.