2009
DOI: 10.1007/s00398-009-0701-5
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Das Verfahren der Norddeutschen Schlichtungsstelle

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“…Je ca. 10 000 verteilen sich auf die Zivilgerichte sowie Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern, die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und die direkte Verhandlung zwischen Anwalt und Haftpflichtversicherung des Arztes [3,4]. Die Zahl der Haftungsstreitigkeiten, die über die Schlichtungsstellen geführt werden, nimmt zu.…”
Section: Einleitung ▼unclassified
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“…Je ca. 10 000 verteilen sich auf die Zivilgerichte sowie Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern, die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und die direkte Verhandlung zwischen Anwalt und Haftpflichtversicherung des Arztes [3,4]. Die Zahl der Haftungsstreitigkeiten, die über die Schlichtungsstellen geführt werden, nimmt zu.…”
Section: Einleitung ▼unclassified
“…Zielsetzung war und ist es, eine Alternative zu den häufig langwierigen und teuren Zivilprozessen zu bieten. Sie sollen die Durchsetzung berechtigter Schadensersatzforderungen aus fehlerhaften ärztlichen Behandlungen erleichtern und gleichzeitig Ärzte vor unberechtigten Forderungen schützen [6,7]. Auf diesem Weg sollen Konflikte zwischen den Betroffenen gelöst, die Zahl der Zivilprozesse verringert und weniger Strafverfahren gegen Ärzte eingeleitet werden [6].…”
Section: Einleitung ▼unclassified
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