2012
DOI: 10.1007/s11623-012-0127-1
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Datenschutzaufsicht im Bundesstaat — ein Vorbild für Europa

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“…1233 Dieser Kritik an der bestehenden Struktur der Aufsicht wird erwidert, dass die gemeinsamen Stellungnahmen der DSK zeigen würden, dass es "kein anderes Datenschutzdenken" bei den Aufsichtsbehörden gebe. 1234 Zwar würden die Aufsichtsbehörden die gemeinsamen Beschlüsse und Stellungnahmen gegebenenfalls abweichend voneinander umsetzen, hieraus könne jedoch kein "unterschiedliches Datenschutzdenken" abgeleitet werden. 1235 Jedoch ruft die nicht einheitliche Umsetzung nicht zuletzt bei den Aufsichtsbehörden selbst Kritik hervor.…”
Section: Der Föderalismus Als Maßstabunclassified
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“…1233 Dieser Kritik an der bestehenden Struktur der Aufsicht wird erwidert, dass die gemeinsamen Stellungnahmen der DSK zeigen würden, dass es "kein anderes Datenschutzdenken" bei den Aufsichtsbehörden gebe. 1234 Zwar würden die Aufsichtsbehörden die gemeinsamen Beschlüsse und Stellungnahmen gegebenenfalls abweichend voneinander umsetzen, hieraus könne jedoch kein "unterschiedliches Datenschutzdenken" abgeleitet werden. 1235 Jedoch ruft die nicht einheitliche Umsetzung nicht zuletzt bei den Aufsichtsbehörden selbst Kritik hervor.…”
Section: Der Föderalismus Als Maßstabunclassified
“…1234 Zwar würden die Aufsichtsbehörden die gemeinsamen Beschlüsse und Stellungnahmen gegebenenfalls abweichend voneinander umsetzen, hieraus könne jedoch kein "unterschiedliches Datenschutzdenken" abgeleitet werden. 1235 Jedoch ruft die nicht einheitliche Umsetzung nicht zuletzt bei den Aufsichtsbehörden selbst Kritik hervor. 1236 Auch die genannte unterschiedliche Schwerpunktsetzung und voneinander abweichende Kompetenzen und Ressourcen zeigen, dass der Wett-bewerb zwischen den Aufsichtsbehörden mit einem "hohen Preis" einhergeht, nämlich dem der nicht harmonisierten Aufsicht.…”
Section: Der Föderalismus Als Maßstabunclassified