ZusammenfassungIn der Literatur finden sich vielfach Publikationen und Kasuistiken, die sich mit zeitlich, örtlich, partnerschaftlich und/oder familiär im Zusammenhang stehenden nichtnatürlichen Todesfälle unabhängig von der Art und Weise zweier oder mehrerer Personen auseinandersetzen. Im Nachfolgenden sollen jene Fälle genauer betrachtet werden, bei denen zumindest in einem der Fälle naheliegt, dass es sich beispielsweise aufgrund der Spurenlage um einen freiverantwortlichen Suizidentschluss gehandelt hat. Diese werden u. a. als „erweiterte Suizide“ oder in jüngerer Zeit auch als „Homizid-Suizide“ bezeichnet. Diese theoriespezifizierten Nomenklaturen finden sich nicht zuletzt deshalb berechtigt kritisiert, als dass die Motive, genauen Tatumstände und Tathintergründe oftmals nicht bekannt sind und somit eine (vorgreifende) Wertung erfolgt, ohne dass andere mögliche Tathergänge zur Diskussion gestanden hätten. Daher stellt sich zunächst die Frage nach der generellen und konkreten Eignung dieser Nomenklaturen hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit, mit der sich daran anschließenden Überlegung einer neu zu definierenden übergeordneten Bezeichnung. Die Komplexität dieser Begrifflichkeiten soll im Nachfolgenden an dem gemeinsamen Tod eines älteren Ehepaares verdeutlicht werden.