2009
DOI: 10.37307/j.1868-7938.2009.03.04
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Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Patienten-Richtlinie

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“…Es kann aber interessanter sein, das verschriebene Arzneimittel im Wege der Kostenerstattung zu beschaffen, wenn die als Maßstab wirkenden inländischen Regelungen 19 vorteilhafter sind. 20 Der nationale Umsetzungsgesetzgeber muss auch die geltenden Regeln zur Kostenerstattung im GKV-Recht überprüfen. Es wird nicht damit getan sein, auf den derzeitigen § 13 Abs.…”
Section: Umsetzungsproblemeunclassified
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“…Es kann aber interessanter sein, das verschriebene Arzneimittel im Wege der Kostenerstattung zu beschaffen, wenn die als Maßstab wirkenden inländischen Regelungen 19 vorteilhafter sind. 20 Der nationale Umsetzungsgesetzgeber muss auch die geltenden Regeln zur Kostenerstattung im GKV-Recht überprüfen. Es wird nicht damit getan sein, auf den derzeitigen § 13 Abs.…”
Section: Umsetzungsproblemeunclassified
“…4 Satz 5 SGB V wegen fehlender Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die der Qualitätssicherung dienen, Abschläge bei der Kostenerstattung vorsieht, gestattet dies die Richtlinie nicht mehr. 23 Aber auch die Frage, wann eine Vorabgenehmigung nicht verweigert werden darf, dürfte in § 13 SGB V nicht in richtlinienkonformer Weise geregelt sein. Ob insoweit eine richtlinienkonforme Auslegung möglich ist bzw.…”
Section: Umsetzungsproblemeunclassified