Als das Europäische Parlament zu Beginn des Jahres 2011 die sog. Patientenrechte-Richtlinie 1 angenommen hatte, 2 war unter den Parlamentariern die Erleichterung groß. "Wir haben", so Peter Liese, der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, "nach einer wirklich schweren Geburt ein Baby zur Welt gebracht. Dieses muss gepflegt werden, damit es wächst und gedeiht." 3 Wer sich mit Fragen des Gesundheitsrechts beschäftigt, schreckt, wenn er von einer schweren Geburt hört, unwillkürlich auf, denn geburtshilfliche Vorgänge sind die haftungsträchtigsten Ereignisse des Gesundheitswesens, bei denen leider einiges schief gehen kann. 4 Dass ein Neugeborenes nach den Strapazen einer schweren Geburt besonderer Pflege bedarf, steht außer Frage, es ist mitunter in einem dramatischen Zustand. Der bildhafte Vergleich ist also bei näherem Hinsehen nicht unproblematisch. Nun wäre es gewiss übertrieben zu behaupten: "Nichts ist gut in der Patientenrechte-Richtlinie", aber was warum an ihr gut ist, was sie womöglich verbessert hat oder verbessern wird, ist aus meiner Sicht so leicht gar nicht zu sagen. Ich will versuchen, in drei Schritten hierauf einige nicht abschließende Antworten zu geben: In einem ersten Schritt werde ich den Inhalt der Richtlinie vorstellen und auf einige Umsetzungsprobleme hinweisen (nachfolgend 2.). Sodann 1 Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. 3. 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung,