“…Dabei wird in der Regel auf erforderliche Untersuchungen vor Behandlungsbeginn bzw. auf Verhaltensmaßnahmen bei bekannter Infektion einer der beiden Therapiepartner abgehoben [40,41,42,43]. Für den Themenkomplex der prophylaktischen Antibiose im Rahmen der assistierten Reproduktion als ergänzende Therapieoption unter besonderer Berücksichti-gung des Zeitpunktes des Embryotransfers ist jedoch die Datenlage unzureichend.…”