2012
DOI: 10.5771/9783845242675
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Die Beschränkung von Mehrheitsbeteiligungen an Kapitalgesellschaften im deutschen Ligasport

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“…1228 Andere wollen differenzieren und je nach individueller Präferenz des Publikums ein legitimes Ziel anerkennen. 1229 Es wird weiterhin vertreten, dass die Competitive Balance für den Bestand der Liga nicht erforderlich sei, sondern allenfalls die Vermarktungsfähigkeit verbessere, sodass kein legitimes Ziel vorliege. 1230 Im Einzelfall wird die Legitimität auch dann abgesprochen, wenn wirtschaftliche Zwecke gegenüber Dritten verfolgt werden 1231 oder keine kohärente und systematische Zielverfolgung vorliegt.…”
Section: (Iii) Meinungsstand Im üBrigenunclassified
“…1228 Andere wollen differenzieren und je nach individueller Präferenz des Publikums ein legitimes Ziel anerkennen. 1229 Es wird weiterhin vertreten, dass die Competitive Balance für den Bestand der Liga nicht erforderlich sei, sondern allenfalls die Vermarktungsfähigkeit verbessere, sodass kein legitimes Ziel vorliege. 1230 Im Einzelfall wird die Legitimität auch dann abgesprochen, wenn wirtschaftliche Zwecke gegenüber Dritten verfolgt werden 1231 oder keine kohärente und systematische Zielverfolgung vorliegt.…”
Section: (Iii) Meinungsstand Im üBrigenunclassified