Zusammenfassung
Nach einem Schlaganfall wurde ein 51 Jahre alter Mann in eine Rehaklinik verlegt. Gemäß klinischen Angaben soll sich dort eine Sepsis entwickelt haben. Aufgrund eines plötzlichen Bewusstseinsverlustes wurde der Patient umgehend in die nächstgelegene Klinik verbracht, wo er trotz umgehender Behandlung verstarb. Da die Ehefrau Vorwürfe gegen das Personal der Rehaklinik erhob, wurde eine rechtsmedizinische Obduktion in Auftrag gegeben.
Im Rahmen der Obduktion fielen große Mengen flüssigen Blutes im Magen sowie im oberen Gastrointestinaltrakt auf, sodass bereits autoptisch ein inneres Verbluten als Todesursache definiert wurde. Als Blutungsquelle kam ein makromorphologisch auffälliges, eröffnetes Gefäß im Magenfundus in Betracht. Die sichere Diagnose eines tödlichen Dieulafoy-Ulkus konnte jedoch erst nach histologischer Begutachtung erfolgen. Definierend für diesen Befund ist eine kaliberpersistente Arterie in der Submukosa ohne pathologische Veränderungen. Bei sicherer Diagnose kann dieser Befund einen plötzlichen Tod aus natürlicher Ursache darstellen. Da das Ulkus im gesamten gastrointestinalen Trakt vorkommen kann, ist bei relevantem Blutverlust und unklarer Blutungsquelle neben der genauen Inspektion eine histologische Aufarbeitung möglicher Blutungsquellen unerlässlich. Damit die Kriterien eines Dieulafoy-Ulkus beurteilt werden können, sollte neben einer HE(Hämatoxylin-Eosin)-Färbung mindestens eine EvG(Elastica-van-Gieson)-Färbung durchgeführt werden. Nur dann können alternative Entstehungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden, welche aus forensischer Sicht möglicherweise hätten verhindert werden können.