“…Sie wurden unter Zugrundelegung der von E. A. M i t s c h e r l i c h (12) und H. N e u b a u e r (13) aufgestellten Grenzwerte auf diese abgestimmt. Diese Abstimmungsergebnisse konnten an einem reichhaltigen Boden-und Zahlenmaterial auf mathematischem und graphischem Wege einwandfrei bestatigt werden (1) Wenn auch dieses Vergleichsmaterial geradezu als ideal anzusprechen ist, so konnen doch die daraus durch Abstimmung gewonnenen Grenzwerte keine a b s o l u t e Giiltigkeit beanspruchen, weil hierzu die Unterlagen etwa verzehnfacht werden miifiten. Dementsprechend sind auch die fur die Aspergillusmethode auf-gestellten Bewertungszahlen nicht als etwas endgiiltiges zu betrachten, sondern konnen jederzeit, bei entsprechender Erweiterung des Untersuchungsmaterials durch Abstimmung den tatsachlichen Verhaltnissen noch naher gebracht werden.…”