Zusammenfassung
Hintergrund Während der vorläufigen Inobhutnahme der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) durch die Jugendämter ist in Deutschland eine ärztliche Erstuntersuchung und eine Stellungnahme, ob der Gesundheitszustand der Minderjährigen die Durchführung des Verteilungsverfahrens nach dem Königsberger Schlüssel ausschließe sowie bei ab 15-jährigen und Nichtschwangeren eine Röntgenthorax-Aufnahme zum Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose rechtlich verpflichtend. Die obersten Landesgesundheitsbehörden der Länder bestimmen den weiteren Umfang der Untersuchungen. Ziel dieser Erhebung ist eine bundesweite Bestandsaufnahme und Gegenüberstellung der unterschiedlichen Konzepte der einzelnen Länder hinsichtlich des Umfanges der UMA-Erstuntersuchungen.
Methoden Im Zeitraum September 2016–Mai 2018 erfolgte per E-Mail mit behördlichen Ansprechpartnern eine Erhebung zum Umfang der UMA-Erstuntersuchungen. Zeitgleich wurde eine webbasierte Recherche der Internetauftritte der obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer zu offiziellen Stellungnahmen durchgeführt.
Ergebnisse In den Bereichen Tbc-Screening der unter 15-jährigen und Schwangeren sowie Screenings auf weitere Erkrankungen ergab sich bundesweit ein teilweise deutlich uneinheitliches Bild. Übereinstimmungen waren v. a. bei den Impfempfehlungen auszumachen.
Fazit Die Bemühungen einer Angleichung des Untersuchungsumfanges auf Bundesebene sollten weiter vorangetrieben werden.