Zusammenfassung: Neben der derzeit aktuellen juristischen Fragestellung, ob Computerprogramme den Anforderungen eines patentierfähigen Gutes entsprechen, gerät der ökonomische Zusammenhang zwischen Patenten und Innovationen ein wenig in den Hintergrund. Die These, dass Patente einen Anreiz schaffen, Innovationskosten auf sich zu nehmen, um diese durch positive Einnahmen zu kompensieren und zu sichern, ist aus mikroökonomischer Perspektive zumindest theoretisch unumstritten. Offen bleibt allerdings die Frage, ob aus makroökonomischer Sicht der Anreiz mögliche Blockadestrategien überkompensiert. Ziel des Artikels ist es, darzustellen, wie sich das Innovationsverhalten von Softwareentwicklern durch die Möglichkeit des Patentschutzes verändert. Zu diesem Zweck wurden ein ökonomisches Modell entwickelt und erste simulative Ergebnisse erzielt. Schlüsselworte: Softwarepatente, Innovationen 1. Entdeckungen sowie wissenschaftliche Theorien und mathematische Algorithmen, 2. ästhetische Formschöpfungen, 3. Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen und 4. die Wiedergabe von Informationen. Sie stehen der Patentfähigkeit allerdings nur sofern entgegen, als für die genannten Gegenstände und Tätigkeiten "als solche" Schutz begehrt wird [Comp00, S. 150]. Allerdings fehlt hier jede Definition seitens des Gesetzgebers, sodass bspw. eine Abgrenzung in patentierfähige und nicht patentierfähige Softwareprogramme für Datenverarbeitungsanlagen äußerst schwer fällt. Patentschutz ist in Deutschland auf maximal zwanzig Jahre begrenzt. Wesentlicher Bestandteil des Patentantrages ist eine detaillierte Beschreibung der Erfindung, die so ausführlich gehalten sein muss, dass ein Fachmann sie nacharbeiten kann. Sind die notwendigen Kriterien erfüllt, erteilt das Patentamt das Patent [BeKr86, S. 4].