“…Unter dem nachhaltigen Eindruck zahlreicher bedrohlich verlaufener F~ille galt -und gilt vielerorts auch heute [6,42,46] -die Frfihoperation als geradezu mandatorisch. Als Argumente ffihren die rasche Progredienz [14] mit Tendenz zur gangr/ineszierenden Entzfindung [6,28,46], mithin die zunehmende Morbiditfit und Letalitfit bei Zeitverlust [6,9,23]. Erfahrene Autoren vertraten den Grundsatz, daB die einmal erstellte Diagnose ,,RSC" gleichbedeutend mit der Indikation zum unverziiglichen Eingriff sei [13,20,40,51].…”