“…Die Zusammenh~inge zwischen fiul3erer Gewalteinwirkung und Aneurysmablutung bereiten wie bereits eingangs erw~ihnt, gutachterlich die gr613ten Schwierigkeiten [5,10,12,17,24,37,40,43,45,47,48,55,56,58,61,67,70,71,79,83,116,123], wobei einerseits die Frage zu prfifen ist, ob ein vorbestehendes Aneurysma aufgrund der Gewalteinwirkung vorzeitig rupturiert ist oder ob eine allein traumatisch bedingte Geffif3ruptur (ohne Aneurysma) vorlag. Auch ein schon lfingere Zeit zurfickliegendes Schfidel-Hirntrauma kann gelegentlich zu einer Geffil3verletzung mit Ausbildung eines ,,Pseudoaneurysmas" ffihren, das erst zu einem sp~iteren Zeitpunkt rupturiert.…”