2009
DOI: 10.1007/bf03340392
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“…63 Sie müssen sich dabei auch der gegebenenfalls langwierigen und kostenintensiven Mühe unterziehen, den Willen des Menschen mit Behinderung bestmöglich zum Tragen zu bringen. 64 Insoweit mag sich eine engere Verknüpfung des Betreuungsrechts mit dem Sozialrecht oder die Schaffung eines spezifischen "Erwachsenenhilfegesetzes" anbieten, 65 das prozedurale Kautelen für Erforschung und Anknüpfung an den natürlichen Willen des Betroffenen bereithält und unter Umständen auch die Abfassung von Vorausverfügungen einbezieht. 60 Weitergehend DIMR, Stellungnahme der Monitoring-Stelle (Fn.…”
Section: Vunclassified
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“…63 Sie müssen sich dabei auch der gegebenenfalls langwierigen und kostenintensiven Mühe unterziehen, den Willen des Menschen mit Behinderung bestmöglich zum Tragen zu bringen. 64 Insoweit mag sich eine engere Verknüpfung des Betreuungsrechts mit dem Sozialrecht oder die Schaffung eines spezifischen "Erwachsenenhilfegesetzes" anbieten, 65 das prozedurale Kautelen für Erforschung und Anknüpfung an den natürlichen Willen des Betroffenen bereithält und unter Umständen auch die Abfassung von Vorausverfügungen einbezieht. 60 Weitergehend DIMR, Stellungnahme der Monitoring-Stelle (Fn.…”
Section: Vunclassified
“…63 Gefährdet sie das Kindeswohl nicht, etwa gerade wegen des ausgeübten Zwangs, ist sie grundsätzlich zulässig. 64 Im Einzelnen wird die Zuläs-sigkeit der Zwangsbehandlung eines minderjährigen Kindes zum einen davon abhängig gemacht, dass dem Kind ohne die erzwungene Behandlung ein erheblicher dauerhafter gesundheitlicher Schaden droht, und zum anderen, dass zuvor alle Wege, eine einverständliche Behandlung herbeizuführen, gescheitert sind. 65 Zwar fehlt eine gesetzlich normierte Besprechungspflicht 66 der Eltern mit dem Kind, jedoch wird angenommen, dass diese aus § 1626 Abs.…”
Section: Ist Die Zwangsbehandlung Minderjähriger Imunclassified