Zusammenfassung
Ziel der Studie Die diesem Artikel zugrundeliegende Forschungsfrage ist,
(zukünftige) maßgebliche Herausforderungen von
Leistungserbringern (LE) und die damit einhergehenden
Bewältigungsstrategien zu identifizieren. Unter Herausforderungen
verstehen wir Anforderungen, die von außen an den LE herangetragen
werden und die die Einrichtung als zentral für ihre Arbeit ansieht.
Betrachtet werden LE, die im Dezember 2016 rehabilitationsspezifische
Maßnahmen in Kostenträgerschaft der Bundesagentur für
Arbeit angeboten haben.
Methode Der Studie liegt ein Mixed-Methods-Design zugrunde. Im Sommer 2017
wurde eine quantitative Onlinebefragung der LE (n=266)
durchgeführt, sowie vertiefende qualitative leitfadengestützte
Interviews (44 Vertreter:innen bei 32 LE) bis Mitte 2019. Die Ergebnisse sind
Resultat einer Faktorenanalyse (STATA) sowie Analysen im Sinne der Grounded
Theory (MaxQDA).
Ergebnisse Die Expert:innen bei den LE thematisieren vor allem drei
Herausforderungszusammenhänge oder -typen: 1. Wettbewerbliche
Rahmenbedingungen (wie sinkende Teilnehmendenzahlen, zunehmender Preiswettbewerb
oder steigender Kostendruck), 2. Veränderungen in der
Teilnehmendenstruktur (wie sinkende Bildungskompetenzen, mehr Teilnehmende mit
Verhaltensauffälligkeiten, psychischen Erkrankungen oder
Mehrfachbehinderungen) und 3. Veränderte Anforderungen des
Arbeitsmarktes (wie wachsende Bedeutung computergestützter
Tätigkeiten, höhere Anforderungen an die Qualifikationen oder
Rückgang an einfachen Tätigkeiten). Bei den ersten beiden Typen
finden sich klare und meist übergreifende Strategien. So
verändern LE im Rahmen des ersten Typus das Einrichtungsportfolio oder
öffnen sich für Zielgruppen. Auf den zweiten Typus reagieren sie
je nach Handlungskontext mit der Weiterbildung des Personals, Entfristungen oder
Neueinstellungen von vor allem psychologischem Personal sowie Nachverhandlungen
mit den Kostenträgern. Beim dritten Typus allerdings findet sich ein
sehr breites Bild mit wenigen klaren und übergreifenden
Handlungsstrategien. Generell sehen die LE auch die Kostenträger in der
Pflicht, den Reha-Prozess zu optimieren; dies bezieht sich insbesondere auf die
Maßnahmezuweisung und die Bereitstellung von flexibleren und
individuelleren Maßnahmekonzepten.
Schlussfolgerungen Es gibt kein Patentrezept, um auf aktuelle und
zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Allerdings hat die
Covid-19-Pandemie gezeigt, dass Strategien für erwartbare Entwicklungen
– wie die Notwendigkeit mit der Digitalisierung voranzukommen –
nicht auf die lange Bank geschoben werden dürfen.