ZusammenfassungIn Deutschland herrscht seit Jahrzehnten ein Mangel an Spenderorganen. Bereits 2012 fanden daher 2 Novellierungen des Transplantationsgesetzes statt, jedoch ohne eine nachhaltige Verbesserung zu erwirken. Analysen der letzten Jahre wiesen auf strukturelle Defizite bei der Spendererkennung und -meldung hin und ließen die Politik tätig werden: Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende trat am 1. April 2019 in Kraft. Es stärkt insbesondere die Position der Transplantationsbeauftragten in den Entnahmekrankenhäusern. Die Kliniken erhalten zudem eine aufwandsgerechte Vergütung ihrer organspendebezogenen Aufgaben. Ein Gemeinschaftlicher Initiativplan unterstützt bei der praxisnahen Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Am 16. Januar 2020 folgte die Abstimmung über die Neuregelung des Gesetzes zur Organspendebereitschaft: Das Gesetz über die Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende tritt im 1. Quartal 2022 in Kraft. Es
soll durch vermehrte Aufklärung und Information der Bevölkerung bewirken, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende weiter zunimmt.