2009
DOI: 10.1515/9783899495683
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Erbrecht

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“…Gestattende Patientenverfügungen, die im Falle ihres Zutreffens auf die konkrete Behandlungssituation eine Einwilligung begrün-den, sind deutlich seltener als ihre "negativen" Entsprechungen, welche bestimmen, dass in konkreten Situationen keine medizinischen Maßnahmen, insbesondere keine lebenserhaltenden, vorgenommen werden sollen. 744 Eine in eine Behandlungsmaßnahme einwilligende Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn ihr eine ärztliche Aufklärung vorangegangen ist oder wenn ein Aufklärungsverzicht erklärt wird. 745 Patientenverfügungen, die wegen Nichtvorliegens dieser Voraus-setzungen unwirksam sind, können als Indiz zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten herangezogen werden.…”
Section: Einwilligungsfähigkeit (Abs 1 Satz 2)unclassified
“…Gestattende Patientenverfügungen, die im Falle ihres Zutreffens auf die konkrete Behandlungssituation eine Einwilligung begrün-den, sind deutlich seltener als ihre "negativen" Entsprechungen, welche bestimmen, dass in konkreten Situationen keine medizinischen Maßnahmen, insbesondere keine lebenserhaltenden, vorgenommen werden sollen. 744 Eine in eine Behandlungsmaßnahme einwilligende Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn ihr eine ärztliche Aufklärung vorangegangen ist oder wenn ein Aufklärungsverzicht erklärt wird. 745 Patientenverfügungen, die wegen Nichtvorliegens dieser Voraus-setzungen unwirksam sind, können als Indiz zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Patienten herangezogen werden.…”
Section: Einwilligungsfähigkeit (Abs 1 Satz 2)unclassified