“…Aufgrund der massiven Zunahme an Fallzahlen kam es an den Einreise-und Aufenthaltsschwerpunkten zu einer Überauslastung der betroffenen Jugendämter und örtlichen Träger der Jugendhilfe. Dies betraf in besonderer Weise die bayrischen Grenzstädte, aber auch Großstädte wie Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main oder Berlin (Holthusen, 2015). Angesichts der andauernden Überschreitung der Kapazitätsgrenzen wurde die gesetzliche Zuständigkeit der Jugendämter im SGB VIII novelliert.…”