2017
DOI: 10.1007/s10049-017-0338-y
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Erratum zu: Kurzdarstellung. Kapitel 1 der Leitlinien zur Reanimation 2015 des European Resuscitation Council

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“…Werden Atem-und Herz-Kreislauf-Stillstand festgestellt, müssen umgehend Reanimationsmaßnahmen entsprechend den gängigen Reanimationsalgorithmen eingeleitet werden [5]. Für das weitere Vorgehen ist es erforderlich, zwischen der Bewusstseinsstörung beim Traumapatienten und beim Nichttraumapatienten zu unterscheiden.…”
Section: Merkeunclassified
“…Werden Atem-und Herz-Kreislauf-Stillstand festgestellt, müssen umgehend Reanimationsmaßnahmen entsprechend den gängigen Reanimationsalgorithmen eingeleitet werden [5]. Für das weitere Vorgehen ist es erforderlich, zwischen der Bewusstseinsstörung beim Traumapatienten und beim Nichttraumapatienten zu unterscheiden.…”
Section: Merkeunclassified
“…In der 2015 vom Wissenschaftlichen Arbeitskreis Notfallmedizin der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie publizierten Handlungsempfehlung "Prähospitale Notfallnarkose beim Erwachsenen" werden "möglichst zwei periphervenöse Verweilkanülen vor der Narkoseeinleitung" empfohlen [5]. Zur Applikation von Medikamenten im Rahmen einer kardiopulmonalen Reanimation findet sich auch in den diesbezüglichen Leitlinien des European Resuscitation Council die Empfehlung zur Anlage eines intravenösen Zugangs [6].…”
Section: Intravenöser Zugangunclassified
“…Die ECLS-Therapie hat sich als Standardverfahren bereits bewährt und wurde 2015 in die Leitlinien zur Reanimation des European Resuscitation Council (ERC) als Empfehlung aufgenommen [1]. Im Jahr 2019 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) u. a. folgende Zentrumsregelungen gemäß § 136c Abs.…”
unclassified