2012
DOI: 10.1515/juru-2012-0271
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Erste Überlegungen zum Referentenentwurf für ein Patientenrechtegesetz

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“…Letztere lösen nach Satz 1 nur eine Beweislastumkehr aus, wenn diese Fehler als grob, d. h. fundamental anzusehen sind. Demgegenüber reicht eine »einfache« Verletzung der Befunderhebungs-sowie Befundsicherungspflicht aus, um gemäß Satz 2 die Beweislast hinsichtlich der Kausalität auf den Behandelnden zu verlagern 45 . Für den groben Befunderhebungsfehler findet jedoch § 630 h Abs.…”
Section: § 630 H Abs 4 Bgb: Anfängeroperationunclassified
“…Letztere lösen nach Satz 1 nur eine Beweislastumkehr aus, wenn diese Fehler als grob, d. h. fundamental anzusehen sind. Demgegenüber reicht eine »einfache« Verletzung der Befunderhebungs-sowie Befundsicherungspflicht aus, um gemäß Satz 2 die Beweislast hinsichtlich der Kausalität auf den Behandelnden zu verlagern 45 . Für den groben Befunderhebungsfehler findet jedoch § 630 h Abs.…”
Section: § 630 H Abs 4 Bgb: Anfängeroperationunclassified
“…Zum anderen ging aus dem Entwurf nicht klar hervor, dass die Wirksamkeit einer »positiven« Patientenverfügung von der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten zum Zeitpunkt ihrer Abfassung abhängt. 21 Das erste Missverständnis ist durch eine Ergänzung im Wortlaut des § 630 d Abs. 1 S. 2 BGB-Reg-E (»gestattet oder untersagt«), das zweite immerhin noch durch eine Klarstellung in der Entwurfsbegründung 22 behoben.…”
unclassified