ZusammenfassungDer funktionalen Differenzierung der Gesellschaft in spezifische Praxisbereiche (z. B. Wirtschaft, Recht, Politik) korrespondiert die Ausdifferenzierung spezifischer Verhaltenswissenschaften, die auf die Untersuchung dieser Praxisbereiche spezialisiert sind (Ökonomie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft). Wie schon erwähnt, haben sie sich teils erst spät von der allgemeinen Moralphilosophie abgegrenzt, wobei die Frage ihrer jeweiligen Abhängigkeit oder Unabhängigkeit von normativ-ethischen Prämissen kontrovers diskutiert wird (siehe Kap. 10.1007/978-3-476-05293-3_1). Die Bereichsethiken nehmen ebenfalls die Besonderheiten spezifischer Praxisbereiche in den Blick und setzen sich mit deren normativen Eigenlogiken und den sie tragenden Institutionen und Traditionen auseinander.