ZusammenfassungIm Falle eines Herz-Kreislauf-Stillstandes wird umgehend die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) eingeleitet. Gründe, eine HLW zu beenden bzw. nicht mit einer solchen zu beginnen, sind sichere Zeichen des eingetretenen Todes und das Vorliegen eines eindeutigen und rechtsgültigen Patientenwillens, aus dem hervorgeht, dass der Patient keine HLW wünscht. Der Fall, dass ein wiederbelebungspflichtiger Patient einen „Nicht wiederbeleben!“-Schriftzug auf seinem Brustkorb eintätowiert hat, bringt die Rettungskräfte in ein rechtliches und ethisches Dilemma.Der vorliegende Artikel möchte die Frage beantworten, wie sich der Notarzt verhalten sollte, wenn ein Patient mit Herz-Kreislauf-Stillstand vorgefunden wird, aus medizinischen Gesichtspunkten eine HLW durchgeführt werden muss, der Patient aber über eine „Nicht wiederbeleben!“-Tätowierung verfügt. Zur Beantwortung dieser Frage werden sowohl rechtliche als auch ethische Aspekte der beschriebenen Situation beleuchtet.Es erfolgt eine systematische Literaturanalyse, um die Frage zu beantworten.