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Zusammenfassung Hintergrund und Fragestellung An den rechtsmedizinischen Universitätsinstituten in Deutschland bildet die Vermittlung fachspezifischer Lehrinhalte an die Polizei häufig einen traditionellen Bestandteil der Lehrtätigkeit. Konkrete Darstellungen zur Ausgestaltung dieser Lehrveranstaltungen liegen bislang nur vereinzelt vor. Ziel der Arbeit Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung moderner hochschuldidaktischer Aspekte in allen Studienrichtungen konnte in einer deutschlandweiten Studie erstmals die aktuelle Situation der rechtsmedizinischen Lehrtätigkeit an den Polizeihochschulen erfasst werden. Material und Methoden Im Verlauf des Jahres 2023 wurden alle 19 deutschen Hochschulen mit Polizeistudiengängen und potenziell möglicher Vermittlung von rechtsmedizinischen Lehrinhalten zu den formalen und inhaltlichen Aspekten der derzeitigen Lehrsituation schriftlich befragt. Ergebnisse An 17 der 19 Hochschulen werden rechtsmedizinische Lehrinhalte vermittelt. Zumeist erfolgt diese Lehrtätigkeit über Kooperationsverträge oder Lehraufträge mit rechtsmedizinischen Einrichtungen oder sogar mit eigenen rechtsmedizinischen Professuren. Teilweise werden diese Lehrinhalte auch über nichtmedizinische Dozent*innen vermittelt. Im Umfang und in der konkreten Ausgestaltung der angewendeten Lehr‑, Lern- und Prüfungsformate besteht ein heterogenes Spektrum. So dominieren z. B. frontale Unterrichtsformate und faktenbasierte Prüfungen. Diskussion und Schlussfolgerung Im Ergebnis der Studie zeigt sich eine weite Verbreitung rechtsmedizinischer Lehrinhalte an den Polizeihochschulen. Dabei ist jedoch die teilweise Vermittlung von rechtsmedizinischen Kernthemen durch nichtmedizinische Dozent*innen kritisch zu hinterfragen. Da aber gleichzeitig eine zunehmende Nachfrage nach den bereits jetzt sehr umfangreichen rechtsmedizinischen Lehrangeboten für andere Studienrichtungen bzw. Berufsgruppen besteht, ist für die Lösung dieser Problematik eine Ausbildung von zusätzlichen, fachlich und didaktisch gut geschulten rechtsmedizinischen Lehrkräften unverzichtbar. Damit könnte auch eine Weiterentwicklung der Lehre innerhalb der Polizeiausbildung mit stärkerer Fokussierung auf praktisch orientierte Formate ermöglicht werden.
Zusammenfassung Hintergrund und Fragestellung An den rechtsmedizinischen Universitätsinstituten in Deutschland bildet die Vermittlung fachspezifischer Lehrinhalte an die Polizei häufig einen traditionellen Bestandteil der Lehrtätigkeit. Konkrete Darstellungen zur Ausgestaltung dieser Lehrveranstaltungen liegen bislang nur vereinzelt vor. Ziel der Arbeit Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung moderner hochschuldidaktischer Aspekte in allen Studienrichtungen konnte in einer deutschlandweiten Studie erstmals die aktuelle Situation der rechtsmedizinischen Lehrtätigkeit an den Polizeihochschulen erfasst werden. Material und Methoden Im Verlauf des Jahres 2023 wurden alle 19 deutschen Hochschulen mit Polizeistudiengängen und potenziell möglicher Vermittlung von rechtsmedizinischen Lehrinhalten zu den formalen und inhaltlichen Aspekten der derzeitigen Lehrsituation schriftlich befragt. Ergebnisse An 17 der 19 Hochschulen werden rechtsmedizinische Lehrinhalte vermittelt. Zumeist erfolgt diese Lehrtätigkeit über Kooperationsverträge oder Lehraufträge mit rechtsmedizinischen Einrichtungen oder sogar mit eigenen rechtsmedizinischen Professuren. Teilweise werden diese Lehrinhalte auch über nichtmedizinische Dozent*innen vermittelt. Im Umfang und in der konkreten Ausgestaltung der angewendeten Lehr‑, Lern- und Prüfungsformate besteht ein heterogenes Spektrum. So dominieren z. B. frontale Unterrichtsformate und faktenbasierte Prüfungen. Diskussion und Schlussfolgerung Im Ergebnis der Studie zeigt sich eine weite Verbreitung rechtsmedizinischer Lehrinhalte an den Polizeihochschulen. Dabei ist jedoch die teilweise Vermittlung von rechtsmedizinischen Kernthemen durch nichtmedizinische Dozent*innen kritisch zu hinterfragen. Da aber gleichzeitig eine zunehmende Nachfrage nach den bereits jetzt sehr umfangreichen rechtsmedizinischen Lehrangeboten für andere Studienrichtungen bzw. Berufsgruppen besteht, ist für die Lösung dieser Problematik eine Ausbildung von zusätzlichen, fachlich und didaktisch gut geschulten rechtsmedizinischen Lehrkräften unverzichtbar. Damit könnte auch eine Weiterentwicklung der Lehre innerhalb der Polizeiausbildung mit stärkerer Fokussierung auf praktisch orientierte Formate ermöglicht werden.
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