“…Insgesamt zeigen sowohl die darin referierten Empfehlungen nichtneurologischer Fachgesellschaften als auch die klinische Praxis, dass Kardiologen und Psychiater -ebenso wie andere medizinische Disziplinen -die Frage der Kraftfahrereignung relativ großzügig handhaben. Die im Beitrag zu den Synkopen zitierte schriftliche Stellungnahme der Bundesanstalt für Straßenwesen, wonach die Beurteilung bei nichtepileptischen Anfällen nach dem aktuellen medizinischen Wissensstand und unter Berücksichtigung individueller Aspekte zu erfolgen habe, wobei die Wahrscheinlichkeit des Auftretens eines plötzlichen Bewusstseinsverlust maßgeb-lich sei [15], gilt natürlich ebenso für epileptische Anfälle. Es gibt sehr viele Menschen mit Synkopen oder nichtepileptischen psychogenen Anfällen, die mehrere Störungen pro Jahr oder sogar pro Monat haben, und bislang steht m. W. kein prognostischer Parameter zur Verfügung, um eine Symptomfreiheit verlässlich vorherzusagen.…”