Die mehrfach gemachte Beobachtung, daß auch bei Konjugation mehrerer chromophorer Gruppen in manchen Fällen die “Eigenabsorption” der einzelnen Chromophore zum Teil erhalten bleibt (Beispiele: Azobenzol, Nitrobenzol, Acetophenon, Mesityloxyd usw.), während in anderen Fällen das mesomere System als eine Absorptionseinheit auftritt, in der eine Lokalisierung der Anregung nicht mehr möglich ist, wird versuchsweise dar auf zurückgeführt, daß im ersten Fall bestimmte elektromere Grenzstrukturen aussehließlich oder vorwiegend an den stationären Zuständen der Moleküle beteiligt sind, während die Beteiligung weiterer Grenzstrukturen das Absorptionsspektrum gegenüber denen der Einzelchromophore um so mehr verändert, je gleichmäßiger diese Strukturen am Zustand des Moleküls teilhaben. Am Beispiel des Nitronsäureanions wird gezeigt, daß diese Auffassung die systematische Veränderung der Absorption bei Einführung der Gruppen –COO′, –C6H5, –CH=NH–O′ und –NOO′ zu deuten vermag. Weiterhin wird am Beispiel des Nitromethans, Methylnitrits, und Dimethylnitramids auf den in manchen Fällen ungewöhnlich großen Einfluß auf die Erniedrigung der Anregungsenergie hingewiesen, den die Beteiligung der freien Elektronen des N‐Atoms am p‐Elektronensystem des Moleküls hervorzurufen vermag und der den üblichen Substitutionseffekt etwa der Aminogruppe bei weitem übertrifft