ZusammenfassungWenn Patient*innen die Fähigkeit verlieren, in klinische Maßnahmen einzuwilligen, aber keine Patient*innen-Verfügung vorliegt, ist der mutmaßliche Wille zu ermitteln. Um dies besser als bislang gewährleisten zu können, wird der Einsatz eines Patient Preference Predictors diskutiert: ein Instrument, das auf der Basis algorithmischer Korrelationen (PPP) bzw. mit Hilfe eines Large Language Models (personalisierter PPP (P4)) die mutmaßliche Präferenz einer Person ermitteln soll. Ein Einsatz von PPPs/P4s ist allerdings kritisch zu sehen, da sowohl von epistemischer als auch von normativer Seite Bedenken anzumelden sind. So stellen nämlich rein korrelative Zusammenhänge keine adäquate Grundlage für die Ermittlung zu respektierender individueller (kontrafaktisch) autonomer Präferenzen dar. Der PPP ist daher abzulehnen. Bei einem P4 ist es fraglich, ob die notwendige Individualität und hinreichende Qualität der Präferenzermittlung gewährleistet werden kann. Sollte ein Ersatz menschlicher Stellvertreter*innen durch einen P4 erwogen werden, so ist zu kritisieren, dass notwendige Bedingungen zur Erfüllung des Prinzips des Respekts vor der Autonomie nicht erfüllt werden bzw. der darauf basierende Standard für stellvertretende Entscheidungen nicht gut eingehalten werden kann. Ein P4 sollte daher, wenn überhaupt, nur zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung herangezogen werden – und dies auch nur dann, wenn nachprüfbare Begründungen für eine Präferenzbestimmung durch den P4 bereitgestellt werden.