Zusammenfassung: Ziel: Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, den strafrechtlichen Umgang mit suchtmittelbezogener Delinquenz im deutschsprachigen Raum zu untersuchen und dabei Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herauszuarbeiten. Methode: Rechtsvergleichende Analyse des strafrechtlichen Sanktionenrechts im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz). Ergebnisse: Die drei Rechtsordnungen weisen in den Grundzügen strukturelle Gemeinsamkeiten auf (Zweispurigkeit des Sanktionenrechts, spezifische Maßregeln bzw. Maßnahmen für suchtbezogene Delinquenz, Vollzugsreihenfolge, positive Behandlungsprognose). Es manifestieren sich aber auch Unterschiede bei der Ausgestaltung des Instrumentariums sowie im Vollzug (Anrechnung an die Strafe, diversionelle Möglichkeiten, ambulant v. stationär etc.). Der in Deutschland stärkere Fokus auf freiheitsentziehende Maßregeln hat zu einem starken Anstieg der Anordnungsraten geführt. In der Schweiz und Österreich lässt sich diese Entwicklung nicht beobachten. Schlussfolgerungen: Die Untersuchung legt nahe, dass Wechselwirkungen zwischen dem Bestehen von diversionellen/ambulanten Optionen und der Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen bzw. Maßregeln bestehen. Darüber hinaus ergeben sich aus dem Rechtsvergleich relevante Erkenntnisse zum juristischen Entwicklungsbedarf des Sanktionenrechts bei suchtbezogener Delinquenz.